EU-GARAN-Label ab 27. September 2026: Was sich für Käufer im Online-Shop ändert
Ab dem 27. September 2026 sehen Kunden beim Kauf von Waren im Online-Shop neue EU-Hinweise zu Gewährleistung und Herstellergarantien. Die Labels sollen verständlich zeigen, welche Rechte Käufer gegenüber dem Verkäufer und gegenüber einem Hersteller haben.
Gewährleistung vs. Garantie
Allgemeine Abgrenzung
Die gesetzliche Gewährleistung besteht automatisch beim Kauf einer Ware. Ansprechpartner ist grundsätzlich der Verkäufer. Das neue Gewährleistungslabel informiert darüber und wird im Shop vor dem Kauf, insbesondere im Warenkorb oder Checkout, sichtbar angezeigt.
Eine Herstellergarantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Zusage des Herstellers. Sie besteht neben den gesetzlichen Rechten und darf diese nicht einschränken.
Wann ist das GARAN-Label erforderlich?
Das EU-GARAN-Label ist erforderlich, wenn der Hersteller eine Garantie:
- kostenlos,
- für die gesamte Ware,
- länger als zwei Jahre
gewährt. Eine Garantie, die nur ein einzelnes Bauteil betrifft, oder eine kostenpflichtige Verlängerung fällt nicht darunter.
Gestaltung des GARAN-Label
Das offizielle Label enthält eine feste Gestaltung mit:
- dem Titel „GARAN“,
- der Garantiedauer in Jahren,
- Marke bzw. Hersteller,
- Modellkennung,
- EU-Symbolik und QR-Code,
- einem Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Bei Online-Angeboten muss das Label farbig und gut sichtbar erscheinen. Auf der Produktseite muss erkennbar sein, für welches konkrete Modell die Garantie gilt.
Garantiebedingungen: Was muss rein?
Das Label ersetzt nicht die vollständigen Garantiebedingungen. Diese müssen verständlich erklären:
- wer Garantiegeber ist,
- für welche Ware die Garantie gilt,
- wie lange und in welchem Gebiet sie gilt,
- welche Voraussetzungen und Ausschlüsse bestehen,
- wie Kunden die Garantie in Anspruch nehmen können,
- dass die gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer unberührt bleiben.
Die Garantiebedingungen müssen spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel per E-Mail oder Papier, bereitgestellt werden.
Was sollten Kunden beachten?
Das GARAN-Label ist ein zusätzlicher Hinweis auf eine Herstellergarantie. Es bedeutet nicht, dass die gesetzliche Gewährleistung entfällt. Bei einem Mangel bleibt der Verkäufer weiterhin der erste Ansprechpartner.
Die offiziellen Vorlagen und Umsetzungshinweise stellt die Europäische Kommission bereit. Weitere Informationen gibt es auf der offiziellen EU-Informationsseite zu Gewährleistung und GARAN-Label.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Shopware 6 Betreiber
Die Umsetzung der EU-Hinweise für Gewährleistung im Shopware Shop von unserem Kunden juwelier-karat.de. Wir haben dafür die Erweiterung EU Gewährleistungslabel & GARAN verwendet.
Die Gesetzliche Gewährleistung ist ein Standardisiertes Dokument, welches auch direkt von der Erweiterung geliefert wird.
Das Garantie-Label GARAN wird aus Herstellerangaben und Produktnummer sowie Garantie Zahl in Jahren automatisch von Shopware generiert.
Damit das GARAN Label erscheint, müssen in jedem Produkt die Zahl in Jahren angegeben werden, die Zahl in Monate und das Label muss aktiviert werden. Entweder manuell oder automatisiert per Datenbank.
Wichtig ist nach jeder Änderung den Shopware Cache zu leeren.
Shopware-Erweiterung
EU Gewährleistungslabel & GARAN
Die Shopware-6-Erweiterung EU Gewährleistungslabel & GARAN von Kommora unterstützt Shopbetreiber bei der Darstellung des EU-Gewährleistungslabels (Anhang I) und des GARAN-Garantielabels (Anhang II).
- Originale EU-Vektorgrafiken für Gewährleistung und Herstellergarantie
- GARAN-Label mit Marke, Modellnummer, Garantiedauer und QR-Code
- Zentrale Pflege von Herstellergarantien mit Übersteuerung auf Produktebene
- Optionaler Gewährleistungshinweis als HTML-Anhang zur Bestellbestässe etwa für B2B-Kundengruppen
Laut Anbieter ist die Erweiterung mit Shopware 6.5.0.0 bis 6.7.14.1 kompatibel.
Zur Erweiterung im Shopware Store
Wo müssen die Label hin?
Das EU Recht (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/PIN/?uri=OJ%3AL_202501960) beschreibt die harmonisierte Gewährleistungsmitteilung ausdrücklich als Information auf „shop level“ und das GARAN-Label dagegen auf „product level“. Vor dem Kauf muss die Gewährleistungsmitteilung erscheinen und wird auf Shop Level auf der Seite dargestellt, d.h. die Gewährleistung erfolgt nicht am Produkt. Es muss sichergestellt sein, dass alle Kunden eine Gewährleistungsmitteilung vor dem Kaufen wahrnehmen.
Shop-Level - Gewährleistung
Wichtig: Vor dem Kauf und vollständig darstellen - So wie hier im Bestellabschluss ...
Product-Level - Garantie
Wichtig: Vor dem Kauf und am Produkt darstellen - er muss sich abgrenzen aber darf verkürzt dargestellt werden. Mit Klick auf das Label wird das vollständige Label angezeigt. Implementiert im Warenkorb und Produktdetailseiten.