EU-GARAN-Label ab 27. September 2026: Was sich für Käufer im Online-Shop ändert
Ab dem 27. September 2026 sehen Kunden beim Kauf von Waren im Online-Shop neue EU-Hinweise zu Gewährleistung und Herstellergarantien. Die Labels sollen verständlich zeigen, welche Rechte Käufer gegenüber dem Verkäufer und gegenüber einem Hersteller haben.
Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe
Die gesetzliche Gewährleistung besteht automatisch beim Kauf einer Ware. Ansprechpartner ist grundsätzlich der Verkäufer. Das neue Gewährleistungslabel informiert darüber und wird im Shop vor dem Kauf, insbesondere im Warenkorb oder Checkout, sichtbar angezeigt.
Eine Herstellergarantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Zusage des Herstellers. Sie besteht neben den gesetzlichen Rechten und darf diese nicht einschränken.
Wann erscheint das GARAN-Label?
Das EU-GARAN-Label ist erforderlich, wenn der Hersteller eine Garantie:
- kostenlos,
- für die gesamte Ware,
- länger als zwei Jahre
gewährt. Eine Garantie, die nur ein einzelnes Bauteil betrifft, oder eine kostenpflichtige Verlängerung fällt nicht darunter.
Welche Informationen stehen auf dem Label?
Das offizielle Label enthält eine feste Gestaltung mit:
- dem Titel „GARAN“,
- der Garantiedauer in Jahren,
- Marke bzw. Hersteller,
- Modellkennung,
- EU-Symbolik und QR-Code,
- einem Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Bei Online-Angeboten muss das Label farbig und gut sichtbar erscheinen. Auf der Produktseite muss erkennbar sein, für welches konkrete Modell die Garantie gilt.
Was muss in den Garantiebedingungen stehen?
Das Label ersetzt nicht die vollständigen Garantiebedingungen. Diese müssen verständlich erklären:
- wer Garantiegeber ist,
- für welche Ware die Garantie gilt,
- wie lange und in welchem Gebiet sie gilt,
- welche Voraussetzungen und Ausschlüsse bestehen,
- wie Kunden die Garantie in Anspruch nehmen können,
- dass die gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer unberührt bleiben.
Die Garantiebedingungen müssen spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel per E-Mail oder Papier, bereitgestellt werden.
Was sollten Kunden beachten?
Das GARAN-Label ist ein zusätzlicher Hinweis auf eine Herstellergarantie. Es bedeutet nicht, dass die gesetzliche Gewährleistung entfällt. Bei einem Mangel bleibt der Verkäufer weiterhin der erste Ansprechpartner.
Die offiziellen Vorlagen und Umsetzungshinweise stellt die Europäische Kommission bereit. Weitere Informationen gibt es auf der offiziellen EU-Informationsseite zu Gewährleistung und GARAN-Label.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.